In letzter Zeit fallen mir vermehrt Psychopathen hinterm Steuer in Pkws auf.
Damit meine ich Autofahrer, die sich im Straßenverkehr rücksichtslos verhalten, z.B. am mittleren Ring in München trotz Geschwindigkeitsbeschränkung drängeln, zu nahe auffahren, einen schneiden oder sogar absichtlich abdrängen. (Dem Motorrad keine Knautschzone hat, ist man naturgemäß solchen Verrückten hinter dem Steuer schutzlos ausgeliefert und es stellt sich die Frage, wie man sich verhält. Bisher habe ich derartige Fahrer meist ignoriert,
Letzten Montag bin ich allerdings ins Grübeln gekommen. Auf der Heimfahrt von einer Tour fuhr ich auf der Autobahn Garmisch Richtung München in einer Baustelle mit vorgeschriebenen 60 KM/H auf der rechten Spur. Es herrschte dichter Verkehr. Links vor mir fuhr ein Audi, der wohl verkehrsbedingt seine Geschwindigkeit reduzieren musste. Ich näherte mich dem links fahrenden Audi auf meiner rechten Fahrspur an. Bevor ich auf gleicher Höhe war, zog der Audifahrer völlig überraschend und vehement von der linken auf die rechte Spur, wohl um mich zu „disziplinieren". Ich glaube nicht, dass er mich übersehen hat, sondern dass er absichtlich gehandelt hat. Von dem Fahrer fühlte ich mich regelrecht angegriffen, da ich einen Zusammenstoß nur durch eine Bremsung und ein Ausweichen zur rechten Leitplanke in der Baustelle verhindern konnte. Wäre ich gestürzt, hätten mich die hinterher fahrenden Pkws vermutlich überfahren.
Ich bin dann bei Wolfratshausen von der Autobahn, zu McDonald's, um mich erst einmal zu entspannen.
Dann habe ich überlegt, ob ich den Typen anzeige. Dies bringt jedoch meist nichts, da man von der Polizei Monate später zehn Bilder vorgelegt bekommt und den Fahrer identifizieren soll, was unmöglich ist. Meist werden derartige Anzeigen auch eingestellt, wenn die Fahrerermittlung für die Polizei schwierig ist.
Empfohlen wird einem stets, die Polizei einzuschalten und keine Selbstjustiz durchzuführen, das Ergebnis bei der Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe ist aber sehr ernüchternd und man kann sich eigentlich die Zeit für die Anzeigenerstattung sparen.
Ein Bekannter, der letztes Jahr auf Motorradtour in den USA war, lernte einen Hells Angel kennen, der mit solchen Situationen folgendermaßen umgeht: Er hat am Lenker eine Kette hängen, mit der er Pkws, die ihn bedrängen, die Scheibe einschlägt. Auch eine Lösung, aber keine gute, wie ich finde und hier in Deutschland wohl eher rechtlich problematisch
Wie geht ihr mit solchen Situationen um?
Anbei noch ein Urteil zu einem ähnlich motivierten Verkehrsverstoß durch einen Psychopathen, der allerdings nicht ohne Folgen blieb, sondern in einem Unfall endete.
Auffahrunfall provoziert: Selbstjustiz im Straßenverkehr ist zu verurteilen
12 Oktober, 2017
Wer anderen Verkehrsteilnehmern eine Lektion erteilen will und so einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, die Schuld zu tragen. Ein Autofahrer wurde dementsprechend vom Amtsgericht Solingen als Gesamtschuldner verurteilt, weil er einen Auffahrunfall provozierte (Az. 13 C 427/15).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war eine Autofahrerin innerorts unter Einhaltung des Tempolimits unterwegs. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs entschied sich vor einer roten Ampel für ein gewagtes Überholmanöver und scherte nur knapp vor der Fahrerin des ersten Wagens wieder rechts ein. Diese verdeutlichte ihre Empörung mit Handzeichen, woraufhin der Überholende ausstieg und die Frau zur Rede stellen wollte. Sie ließ sich jedoch nicht auf die Diskussion ein. Als die Ampel auf Grün wechselte, fuhr der Mann kurz an und kam dann ohne ersichtlichen Grund abrupt zum Stehen, was eine Kollision verursachte.
Das Amtsgericht Solingen sprach dem provokativen Fahrer nun die Gesamtschuld zu. Die Sorgfaltspflicht der Autofahrerin beim Anfahren bedarf hier keiner Beurteilung, da Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr grundsätzlich zu verurteilen seien. „Die Disziplinierung anderer Verkehrsteilnehmer sollte immer der Polizei überlassen werden“, erklärt Rechtsanwältin Christina Bethke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Wer absichtlich eine Vollbremsung hinlegt, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls zu 100 Prozent.
Im Übrigen entschied das Gericht, dass die Haftpflichtversicherung in diesem Fall zu greifen hat. Nur wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der tatsächliche Schaden – und nicht lediglich die Gefährdung – vorsätzlich herbeigeführt wurde, wäre die Haftung auszuschließen. Da der Gesamtschuldner jedoch den Wagen einer Bekannten fuhr, ist von einem willentlich verursachten Schaden nicht auszugehen.Nürnberg (D-AH/kh)http://www.deutsche-anwaltshotline.de