Sieht gut aus, das China Moped.
Beiträge von §§-reiter
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Die Chinesen überschwemmen derzeit dem Motorradmarkt mit verschiedensten Modellen von zahlreichen (bisher) unbekannten Hersteller. Fast täglich gibt es hierzu eine Vorstellung oder mehrere auf der Internetseite von „Motorrad“.
Bisher gibt es allerdings in Deutschland so gut wie keine Händler. Das kann sich noch ändern. Vielleicht geht es ähnlich wie in den sechziger Jahren, als die Japaner auf den deutschen Motorradmarkt drängten.Wer sich sowas kauft, muss sich vorher überlegen, wie er an Ersatzteile kommt, welches Händlernetz besteht und was passiert, wenn die z.B. aus politischen Gründen Chinesen nichts mehr liefern.
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Alles klar Holger, du kannst ja mal probieren, die Leute mit den „Brülltüten" (z.B. an Motorradtreffpunkten) davon zu überzeugen, dass sie Lärm vermeiden sollten.
Mit diskutieren meinte ich, in unserem Forum zu diskutieren macht keinen Sinn, da ich keinen in unserem Forum kenne, der einen lauten Auspuff fährt. -
Über das Thema zu diskutieren ist ja ganz nett, ob es Sinn macht, bezweifle ich. Viele Menschen beschweren sich über Motorradlärm, Lärm vom Flugplatz, Lärm vom Straßenverkehr, Lärm von Zügen usw......... manche Menschen beschweren sich eben immer über irgendetwas.
Leider wird das Thema Lärm auch genutzt, um Sanktionen gegen Motorradfahrer durchzusetzen (siehe Streckensperrungen). Dann wird es leider für uns alle als Motorradfahrer zum Problem.
Viele Motorradfahrer glauben, zu seinem Motorrad gehört ein gewisser Sound beim Fahren dazu. Dem schließe ich mich an. Allerdings gibt es inzwischen genug Möglichkeiten, den Sound so zu gestalten, dass er Andere nicht belästigt. Ich meine damit solche Motorräder, die beispielsweise aus dem Luftfilterkasten Sound produzieren, die nur der Fahrer hört. Der Auspuff bleibt dabei leise. Beispiel: Kawasaki Z 900 RS. Damit belästigt man die Umwelt nicht und hat trotzdem einen guten Ton beim Fahren.
Unsäglich sind die Klappen Auspuffe mit elektronischer Steuerung. Sie sind legal aber teilweise ohrenbetäubend laut. Das muss nicht sein! Sowas sollte man verbieten.
Im Übrigen frage ich mich allerdings, weshalb man wegen des Lärms immer die Motorradfahrer angeht, nicht auch die Fahrer von Luxusautos, die weit lautere sinnlose Auspuffgeräusche verursachen. Egal ob dies der Lamborghini ist, der Porsche, der Ferrari, die BMW M-Modelle, Audi RS, Mercedes AMG, Fiat 500 abart usw... Aber um diese Fahrzeuge geht es in den Diskussionen nie , die dürfen auch auf den wegen Lärm für Motorradfahrer gesperrten Straßen fahren. Was für eine Ironie!
Ich würde mich somit freuen, wenn die Lärmdiskussion ehrlicher geführt würde und alle, die Lärm produzieren, mit einzubeziehen. -
Ich habe seit 2018 so eine Heizweste und bin bis heute zufrieden.
Heat vest 1.0 menDie beheizbare Weste für Herren garantiert einen warmen Rücken auf Knopfdruck. Das integrierte Heizelement ist nicht spürbar mit den lithium packs (optional…lenzproducts.comBei Lenz gibt es auch Heizsocken und andere wärmende Ausstattung.
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Schöne Tourentips, danke. Den Weg nach der Aumühle kannte ich noch nicht.
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Gut gemacht!
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Ich wünsche euch auch Gesundheit und Geduld, bis die Ausgangsbeschränkung wieder vorbei ist.
Ich finde, dass sich das Leben sehr verändert hat. Irgendwie hat man ständig Angst, sich anzustecken. Deshalb verzichte ich auf öffentliche Verkehrsmittel und Kontakt zu Dritten, soweit möglich. Ins Büro fahre ich mit Fahrrad oder Motorrad. Das ist noch eine erlaubte Möglichkeit, Motorrad zu fahren. Und es ist auch schön, nicht von Zuhause aus arbeiten zu müssen. Da würde mir irgendwann die Decke auf den Kopf fallen.
Bis bald! -
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Sicher nicht legal, aber spektakulär: Wenn es zu gefährlich wird, könnte Protector helfen.
Sprühdose irgendwo erreichbar befestigen. Den Schlauch nach hinten so weit führen, dass man sich das Moped nicht selbst einsabbert. Wenn der Nachfolger zu dicht kommt, wirken ein paar Sprühstöße. Und der schrubbt verdammt lang, um das Zeug nachher wegzubekommen.
Das ist gut!
Für das was vor dir und auf gleicher höhe ist, musst du immer den kürzeren ziehen und für alle Deppen mitdenken und mitentscheiden, das ist leider so.
Für alles was hinter dir ist, da hatte früher mein Freund Dicki immer 3 Hände voll Erbsen in der Tasche. Ja Erbsen, die haben den Effekt, das die auf und unter der Korrosserie heftig lärm machen aber keinerlei Schäden. Einfach mal ne Handvoll über die Schulter geschmissen und schauen was passiert.
Immer cool bleiben und Gott danken, wenn nix passiert ist.
Statt Erbsen kann man auch Steine verwenden.

Nach der Rechtsprechung haften nämlich vorausfahrende Autos nicht für von ihnen verursachte Steinschläge auf der Autobahn. Wobei davon ausgegangen wird, dass die Steine von den Reifen aufgewirbelt werden. Wenn bewiesen werden kann, dass der Vorausfahrende die Steine geworfen hat, dürfte die Gerichtsentscheidung vermutlich anders aussehen.
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Zum Schneiden meiner Videos verwende ich immer das Standardprogramm von Windows, den Windows Movie Marker.
Jetzt suche ich etwas besseres, ein Schneideprogramm, das mehr Möglichkeiten bietet. Habt Ihr Tipps? Was verwende ihr?
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In letzter Zeit fallen mir vermehrt Psychopathen hinterm Steuer in Pkws auf.
Damit meine ich Autofahrer, die sich im Straßenverkehr rücksichtslos verhalten, z.B. am mittleren Ring in München trotz Geschwindigkeitsbeschränkung drängeln, zu nahe auffahren, einen schneiden oder sogar absichtlich abdrängen. (Dem Motorrad keine Knautschzone hat, ist man naturgemäß solchen Verrückten hinter dem Steuer schutzlos ausgeliefert und es stellt sich die Frage, wie man sich verhält. Bisher habe ich derartige Fahrer meist ignoriert,
Letzten Montag bin ich allerdings ins Grübeln gekommen. Auf der Heimfahrt von einer Tour fuhr ich auf der Autobahn Garmisch Richtung München in einer Baustelle mit vorgeschriebenen 60 KM/H auf der rechten Spur. Es herrschte dichter Verkehr. Links vor mir fuhr ein Audi, der wohl verkehrsbedingt seine Geschwindigkeit reduzieren musste. Ich näherte mich dem links fahrenden Audi auf meiner rechten Fahrspur an. Bevor ich auf gleicher Höhe war, zog der Audifahrer völlig überraschend und vehement von der linken auf die rechte Spur, wohl um mich zu „disziplinieren". Ich glaube nicht, dass er mich übersehen hat, sondern dass er absichtlich gehandelt hat. Von dem Fahrer fühlte ich mich regelrecht angegriffen, da ich einen Zusammenstoß nur durch eine Bremsung und ein Ausweichen zur rechten Leitplanke in der Baustelle verhindern konnte. Wäre ich gestürzt, hätten mich die hinterher fahrenden Pkws vermutlich überfahren.
Ich bin dann bei Wolfratshausen von der Autobahn, zu McDonald's, um mich erst einmal zu entspannen.
Dann habe ich überlegt, ob ich den Typen anzeige. Dies bringt jedoch meist nichts, da man von der Polizei Monate später zehn Bilder vorgelegt bekommt und den Fahrer identifizieren soll, was unmöglich ist. Meist werden derartige Anzeigen auch eingestellt, wenn die Fahrerermittlung für die Polizei schwierig ist.
Empfohlen wird einem stets, die Polizei einzuschalten und keine Selbstjustiz durchzuführen, das Ergebnis bei der Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe ist aber sehr ernüchternd und man kann sich eigentlich die Zeit für die Anzeigenerstattung sparen.
Ein Bekannter, der letztes Jahr auf Motorradtour in den USA war, lernte einen Hells Angel kennen, der mit solchen Situationen folgendermaßen umgeht: Er hat am Lenker eine Kette hängen, mit der er Pkws, die ihn bedrängen, die Scheibe einschlägt. Auch eine Lösung, aber keine gute, wie ich finde und hier in Deutschland wohl eher rechtlich problematisch
Wie geht ihr mit solchen Situationen um?
Anbei noch ein Urteil zu einem ähnlich motivierten Verkehrsverstoß durch einen Psychopathen, der allerdings nicht ohne Folgen blieb, sondern in einem Unfall endete.
Auffahrunfall provoziert: Selbstjustiz im Straßenverkehr ist zu verurteilen
12 Oktober, 2017
Wer anderen Verkehrsteilnehmern eine Lektion erteilen will und so einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, die Schuld zu tragen. Ein Autofahrer wurde dementsprechend vom Amtsgericht Solingen als Gesamtschuldner verurteilt, weil er einen Auffahrunfall provozierte (Az. 13 C 427/15).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war eine Autofahrerin innerorts unter Einhaltung des Tempolimits unterwegs. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs entschied sich vor einer roten Ampel für ein gewagtes Überholmanöver und scherte nur knapp vor der Fahrerin des ersten Wagens wieder rechts ein. Diese verdeutlichte ihre Empörung mit Handzeichen, woraufhin der Überholende ausstieg und die Frau zur Rede stellen wollte. Sie ließ sich jedoch nicht auf die Diskussion ein. Als die Ampel auf Grün wechselte, fuhr der Mann kurz an und kam dann ohne ersichtlichen Grund abrupt zum Stehen, was eine Kollision verursachte.
Das Amtsgericht Solingen sprach dem provokativen Fahrer nun die Gesamtschuld zu. Die Sorgfaltspflicht der Autofahrerin beim Anfahren bedarf hier keiner Beurteilung, da Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr grundsätzlich zu verurteilen seien. „Die Disziplinierung anderer Verkehrsteilnehmer sollte immer der Polizei überlassen werden“, erklärt Rechtsanwältin Christina Bethke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Wer absichtlich eine Vollbremsung hinlegt, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls zu 100 Prozent.
Im Übrigen entschied das Gericht, dass die Haftpflichtversicherung in diesem Fall zu greifen hat. Nur wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der tatsächliche Schaden – und nicht lediglich die Gefährdung – vorsätzlich herbeigeführt wurde, wäre die Haftung auszuschließen. Da der Gesamtschuldner jedoch den Wagen einer Bekannten fuhr, ist von einem willentlich verursachten Schaden nicht auszugehen.Nürnberg (D-AH/kh)http://www.deutsche-anwaltshotline.de
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So, dann habe ich mal wieder eine lustige Gerichts Entscheidung gelesen, die ich euch nicht vorenthalten möchte.
Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die sich selbst zum Hilfssheriff machen wollen und im Straßenverkehr andere Verkehrsteilnehmer oberlehrerartig erziehen wollen. Noch schlimmer hat es einer getrieben, der über 50.000 Verkehrsverstöße von anderen Verkehrsteilnehmern mit mehreren in seinem Pkw montierten Kameras aufgenommen hat, diese Aufnahmen an die Verkehrsbehörde gesandt hat mit der Bitte um Verfolgung.

Es hat ihm aber keinen Dank der Behörde eingebracht, sondern ein Bußgeld.
Hier auszugsweise die Entscheidung:
Dash-Cam-Einsatz zur Dokumentation von Verkehrsverstößen
BDSG §§ BDSG § 1 BDSG § 1 Absatz I, BDSG § 1 Absatz II Nr. BDSG § 1 Absatz 1 Nummer 3, BDSG § 43 BDSG § 43 Absatz II Nr. BDSG § 43 Absatz 1 Nummer 1
Die Aufzeichnung mutmaßlich verkehrsordnungswidriger Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr mittels einer sogenannten Dash-Cam (Onboard-Kamera) und die anschließende Übermittlung der dergestalt erhobenen Daten an die zuständige Bußgeldbehörde zwecks Ahndung ev. begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten verstößt gegen § BDSG § 1 BDSG § 1 Absatz I Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und stellt somit eine unzulässige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Derartige Handlungen werden vom personalen und sachlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, u. a. von § BDSG § 1 BDSG § 1 Absatz II Nr. BDSG § 1 Absatz 2 Nummer 3 BDSG erfasst und durch § BDSG § 43 BDSG § 43 Absatz II Nr. BDSG § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.
OLG Celle, Beschl. v. 4.10.2017 − 3 Ss (OWi) 163/17
Das AG Hannover hat den Betroffenen durch Urteil vom 10.4.2017 wegen fahrlässiger unbefugter Erhebung und Verarbeitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten zu einer Geldbuße von 250 € sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Nachdem das AG im Rahmen der Hauptverhandlung nach durchgeführter Beweisaufnahme von der Verfolgung fünf gleich gelagerter Tatvorwürfe abgesehen und das Verfahren insoweit gemäß § OWIG § 47 Abs. OWIG § 47 Absatz 2 OWiG eingestellt hat, hat dieses lediglich noch einen Tatvorwurf zum Gegenstand. Zu diesem hat das AG Folgendes festgestellt:
Im Jahre 2004 hat der Betroffene damit begonnen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen. Bis zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung tat er dies in etwa 56.000 Fällen. Anlass hierfür war ursprünglich ein Gespräch mit dem Leiter der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen örtlichen Bußgeldbehörde. Dieser soll den Betroffenen zur Anzeigenerstattung ermuntert haben, nachdem der Betroffene jenem gegenüber seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht hatte, dass Verkehrsverstöße nicht konsequent geahndet würden. Als Beweismittel hat der Betroffene Fotografien oder Videoaufzeichnungen von den von ihm wahrgenommenen mutmaßlichen Verkehrsverstößen gefertigt und sich ergänzend als Zeuge zur Verfügung gestellt. Anfang des Jahres 2014 stattete der Betroffene sein Fahrzeug mit einer sogenannten „Onboard-Kamera“ bzw. „Dash-Cam“ aus, Mitte 2014 installierte er in seinem Wagen ein modifiziertes System mit zwei Kameras – eine vorne und eine hinten. Diese Kameras waren sowohl fernbedienbar als auch in der Lage, mittels eingebauter Infrarotsensoren Aufnahmen selbst in der Dunkelheit zu fertigen. Die Anlage ermöglichte zudem sowohl die Aufnahme von Einzelbildern als auch von Videos und war mit einem sogenannten Global Positioning System (GPS) ausgestattet, mit welchem satelittenbasiert u. a. die gefahrene Geschwindigkeit als auch der genaue Standort bestimmt werden konnte.
Die massenhaften Fertigung derartiger Videoaufzeichnungen von Verkehrsteilnehmern durch den Betroffenen aus Anlass der von den Verkehrsteilnehmern mutmaßlich begangenen Verkehrsverstößen gab dem durch die Bußgeldbehörde unterrichteten Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen Veranlassung, gegen den Betroffenen am 4.6.2014 einen Bußgeldbescheid wegen unbefugter Datenerhebung mittels Verwendung einer Onboard-Kamera im öffentlichen Straßenverkehr zu erlassen. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde indes im September 2014 durch das zuständige Gericht gemäß § STPO § 206 a StPO eingestellt, weil der Bußgeldbescheid nicht den Anforderungen des § OWIG § 66 OWiG entsprochen hatte. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat dieses Verfahren sodann nicht weiter betrieben, den Betroffenen indes mit Schreiben vom 29.10.2014 unter Hinweis auf das Urteil des VG Ansbach vom VGANSBACH 12.8.2014 darauf hingewiesen, dass der Einsatz derartiger Onboard-Kameras in Form einer Videoüberwachung im Straßenverkehr unzulässig sei. Für den Fall der Wiederholung kündigte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen die Einleitung eines neuen Bußgeldverfahrens an.
Gleichwohl setzte der Betroffene seine Tätigkeit fort und zeigte weitere von ihm mit seiner Onboard-Kamera dokumentierte mutmaßliche Verkehrsverstöße dem Landkreis O als zuständiger Bußgeldbehörde an. Als Beweismittel übermittelte er dabei jeweils Digitalfotos bzw. Screenshots; wobei er letztere von den jeweiligen Videosequenzen gefertigt hatte. Auf diese Weise wurden dem Landkreis O durch den Betroffenen am 1.11.2014 sieben, am 14.11.2014 neun, mit Schreiben des Betroffenen vom 10.11.2014 eine, mit weiterem Schreiben vom 19.11.2014 fünf und mit Schreiben vom 26.11.2014 schließlich zehn Anzeigen mutmaßlicher Verkehrsverstöße übermittelt.
Mit Schreiben vom 1.12.2014 wurde dem Betroffenen durch den abermals von der Bußgeldbehörde unterrichteten Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen die Einleitung eines aufsichtsbehördlichen Kontrollverfahrens gemäß § BDSG § 38 BDSG mitgeteilt. Der Betroffene wurde zur Auskunftserteilung über die Erhebung, Speicherung und Löschung der mittels seiner Onboard-Kameras gefertigten Videoaufzeichnungen aufgefordert. Nachdem der Betroffene dieses Auskunftsersuchen nur unzureichend beantwortet hatte, wurde ihm mit weiteren Schreiben vom 9.1.2015 durch den Landesbeauftragen für Datenschutz Niedersachsen eine letzte Frist gesetzt, zugleich wurde der Betroffene wiederum darauf hingewiesen, dass der Einsatz seiner Onbord-Kameras datenschutzwidrig sei.
Mit einer E-Mail vom 2.5.2016 zeigte der Betroffene dem Landkreis O wiederum einen und mit einem Schreiben vom 22.6.2016 abermals einen mutmaßlichen Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften an. Die E-Mail vom 2.5.2016 betraf den einzig noch verfahrensgegenständlichen Sachverhalt. Zusammen mit dieser E-Mail übermittelte der Betroffene drei Fotodateien von Screenshots, die ausweislich der darin enthaltenen und auf den papiernen Ausdrucken sichtbaren Daten betreffend Tag und Uhrzeit am 2.5.2016 um 15:09:42 Uhr gefertigt wurden und auf denen darüber hinaus neben diesem Zeitpunkt auch die GPS-Längen- und Breitengrade sichtbar sind. Das AG nahm die von dem Betroffenen am 2.5.2016 übersandten und zwischenzeitlich ausgedruckten und zu den Akten genommenen Lichtbilder in Augenschein und wegen der darauf abgebildeten weiteren Einzelheiten gemäß § STPO § 267 Abs. STPO § 267 Absatz 1 S. 3 StPO in Verbindung mit § OWIG § 71 Abs. OWIG § 71 Absatz 1 OWiG auf die Lichtbilder Bezug.
Mit sofort vollziehbarem Verwaltungsakt vom 24.6.2016 untersagte der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen dem Betroffenen die weitere Verwendung der Onboard-Kameras in der von diesem praktizierten Art und Weise und gab dem Betroffenen auf, die gespeicherten Daten der im öffentlichen Straßenverkehr gefertigten Videosequenzen bzw. Lichtbilder zu löschen. Zugleich verpflichtete er den Betroffenen, diese Löschung innerhalb von zwei Wochen nach Unanfechtbarkeit seiner Verfügung zu bestätigen. Die gegen das Urteil des AG Hannover eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat keinen Erfolg.
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Quelle: beck- online.de
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Man kann sich alles schön rechnen. Es gibt ja eine Jahreskarte für schlappe (oder knappe) 100 €. Wenn Du jede Woche hinfährst, kostet s nur noch 2€....

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Schöne Bilder!
Ich persönlich fahre schon lange nicht mehr auf den Glockner. Die Höhe der Maut empfinde ich als Abzocke!
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Fährt noch jemand hin?
Ich hätte Interesse, aber lieber wäre es mir in einer Gruppe mit euch.