Vn2000 für 3000Euro
-
-
Info lt. Mobile.de
Beschädigt sind Fahrzeuge mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug. Weiterhin gilt ein Fahrzeug nur dann als unfallfrei, wenn es noch nie einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat. Darunter versteht man alle Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen (z. B. Kratzer im Lack). Auch wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei. Mit 'Fahrtauglich' ist schließlich gemeint, dass das Fahrzeug technisch in der Lage ist zu fahren (kein Motorschaden o. Ä.). Dies bezieht sich nicht auf Aspekte der Verkehrssicherheit oder die sonstige Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs.
Was ist beschädigt. Müßte man anrufen ... -
re Seite
Lenker
Trittbrett
Schalldämpfer
Sturzbügel
Satteltasche.
Krad ist Fahrbereit
Habe heute Nachmittag angerufen. -
... und anscheinend auch schon zugeschlagen.. Inserat ist nicht mehr verfügbar
-
Nö habe nicht zugeschlagen, ich hatte schon eine andere gekauft mit Sturzschaden links.
und Teurer -
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.