Beiträge von H-W

    Fakt ist, dass man mit dem Ding besser gesehen wird. Sonst nix.


    In Frankreich braucht niemend eine Warnweste zu tragen, wenn er fährt, die Warnweste erfüllt aber die Vorgaben über Reflektoren an der Schutzkleidung...


    Zitat ADAC-
    Ab 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 cm² oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit einer Leistung von über 15 kW eine mit reflektierendem Material versehene Kleidung tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Motorradfahrer. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet. Die im ADAC Shop und den ADAC Geschäftsstellen erhältlichen Autofahrer-Warnwesten gemäß EN-Standard EN 471 genügen den Ansprüchen.


    Das reflektierende Material kann ein- oder mehrteilig sein und muss eine Fläche von mindestens 150 cm² aufweisen. Ist das Material nicht bereits in die Bekleidung integriert, muss es separat über der Kleidung getragen werden. Das reflektierende Material muss - gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer - am Oberkörper ab der Schulterlinie getragen werden.


    Wenn die reflektierende Fläche am Oberkörper nicht ausreicht, kann die Mindestfläche ggf. auch duch eine zusätzliche reflektierende Armbinde erreicht werden. Das Material muss lediglich in der Nacht reflektierend, aber nicht fluoreszierend sein. Eine bestimmte Farbe ist nicht vorgeschrieben. Laut Information der französischen Securité routière werden die Vorgaben auch dann eingehalten, wenn man die im Handel erhältlichen reflektierenden Armbinden verwendet. Da diese aber offensichtlich nur eine reflektierende Fläche von 120 cm² aufweisen, müssen zwei Armbinden (an jedem Arm eine) getragen werden. -Zitat Ende


    10 x 15 cm aufgeteilt, das ist nicht viel...


    Also, alles entspannt, auch in Frankreich...


    Aber man muss bedenken, dass die Reflektorenpflicht am Helm deswegen in Frankreich nicht aufgehoben wurde !!! Auslandsjuristen sind aber der Meinung, dass das nur für französiche Fahrer gilt.

    Hallo Carlos, hallo Carina,


    das es knapp würde wusste ich, darum hab ich mich erst garnicht angemeldet, aber jetzt weis ich, dass ich noch nicht mal spontan vorbeischauen kann.


    Schade, ich wäre gern kurz vorbei gesprungen. :weinen::weinen:


    Ich wünsch euch allen schönes törgeln und viel Spass!

    Bin auch wieder gut daheim gelandet. Es war ein geiles Wochenende mit euch allen. Danke an Bubu, Marion und alle ProWestern's für die gewohnt schöne Party.


    Mein besonderer Dank gilt der Bezierkshauptmannschaft Reutte, die meine Unkenzentration wegen einen Viecherl im Helm charmlos und professionell ausgenutzt haben und mich mit 70 km/h innerorts (Naja, halt hinterm Ortsschild) gelasert haben. Die folgende und freundlich erklärte Organstrafverfügung gemäß § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat mich aber positiv überrascht, denn in Deutschland wäre das nicht mit 25,-€ abgegangen, das steht fest.


    :blush2::blush2::blush2::blush2::blush2: