Bankkredite - Geld zurück?

  • Ich möchte euch aufgrund aktueller Rechtsprechung des BGH über Möglichkeiten informieren, Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückzufordern und Immobilienkredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückabzuwickeln beziehungsweise um zu finanzieren.


    Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 eine wegweisende Entscheidung zu Gunsten von Darlehensnehmern getroffen. Bankkunden können die Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite, die sie ab dem 28.10.2004 abgeschlossen haben, zurückfordern. Betroffen sind neben den üblichen Verbraucherkrediten auch Immobilienfinanzierungen für private Immobilien oder Immobilien, die im Rahmen privater Vermögensverwaltung angeschafft wurden (BGH, Urteile vom 28.10.2014 – Az. XI ZR 348/13 u. XI ZR 17/14).


    Zu beachten ist, dass für die Rückforderung der Gebühren aus Verträgen, die bis 2010 geschlossen wurden, eine Verjährung zum 31.12.2014 droht. Wer seine Rechte geltend machen will, sollte deshalb bis Ende des Jahres 2014 aktiv werden und notfalls verjährungsunterbrechende Maßnahmen (z.B. Klage) ergreifen.


    Aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus kann es von Interesse sein, ältere Immobilienkredite zu beenden und mit aktuell niedrigem Zinssatz neue Darlehen aufzunehmen. Alte Kredite können ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden, falls die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag der Bank fehlerhaft ist. Man spricht in den Medien insoweit vom sogenannten Widerrufsjoker.
    Wird ein Immobilienkredit widerrufen, ist die Bank verpflichtet, sämtliche erhaltene Leistungen zurück zu gewähren, der Kreditnehmer hat den Darlehensbetrag zurückzubezahlen. Dies führt dazu, dass die Bank auch nahezu sämtliche Zinsen (mit Ausnahme eines „Mindestzinses“), die vom Kreditnehmer geleistet worden sind, zurückzahlen muss. Dies führt beim Kreditnehmer oft zu einem finanziellen Vorteil von mehreren € 10.000,00.


    Weitere Infos gerne persönlich.

    Wenn Du Heute aufgibst, wirst Du nie wissen, ob Du es Morgen geschafft hättest.

  • Ergänzung:


    Wie die Rechtslage in Österreich ist, kann ich euch nicht sagen.


    Eine Kreditablösung durch ein Darlehen einer anderen Bank ist so gut wie nie nötig, weil meist Vergleiche geschlossen werden. Z.B. vereinbart man eine Änderung des Zinssatzes für eine Immobilienfinanzierung.


    Bearbeitungsgebühren kann man auch zurückfordern, wenn der Kreditvertrag schon beendet ist.

    Wenn Du Heute aufgibst, wirst Du nie wissen, ob Du es Morgen geschafft hättest.

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip